Einweihung in Deinen Lebenssatz

Dein persönlicher Lebenssatz wurde Dir von Deinen kosmischen Eltern mitgegeben. Er zeigt an, auf welche Weise Du Deine Fähigkeiten zum Einsatz bringen kannst. Zum Lebenssatz bekommst Du auch Deinen Farbstrahl und Deine Lebenszahl genannt.
Die Ursprungseltern wissen um Deine Aufgaben und Dein Wirken in der Dualität. So gaben sie Dir einen persönlichen Lebenssatz mit, der Dich in allen Inkarnationen begleitet. Es gibt immer einen Augenblick, in dem dieser in Deinen Inkarnationen wichtig ist oder war.
Wenn man seinen persönlichen Lebenssatz kennt, beginnt man zu verstehen, aus welcher Motivation oder aus welchem Antrieb man in den Inkarnationen gewirkt hat. Der Farbstrahl und die Lebenszahl beinhalten Energien, die zur Erfüllung des Lebenssatzes wichtig sind. Bei der Einweihung in den persönlichen Lebenssatz werden tief greifende Prozesse freigesetzt. Du wirst in großer Freude und in einem tiefen Frieden sein.

Einweihung in den Lebenssatz

Auch die Einweihung in den Lebenssatz ist hochenergetisch. Hier werden 4 Deiner Aspekte in die Wirklichkeit getragen und erneut mit den Erschaffungsenergien gefüllt und die Wünsche Deiner kosmsichen Eltern, mit denen sie Dein Licht auf Deinen Weg geschickt haben noch einmal erneuert. Ich empfinde diese Einweihung als die allerschönste die ein Licht erhalten kann.

Quelle: Ulrike O'Nada

Der Einweihung in den Lebenssatz sollte die Einweihung in den Ursprungsnamen voraus gegangen sein.
Der Lebenssatz wird separat hier bestellt: www.kryonschule.de/lebenssatz.html

Beispiel Lebenssatz für Falk Nama'Ba'Ronis:

Als galaktischer Reiter wirst du durch die Tore der Zeitepochen reisen. Bringe die gebündelten Energien auf die Planeten.

Dein Farbstrahl leuchtet: Rot
Er steht für: Kraft

Deine Zahlenschwingung lautet: 312899
Daraus resultiert deine persönliche Zahl: 5
Diese steht für: Energien bündeln

Bedeutung der Zahlen:
3 - Reisen
1 - Heilung
2 - Licht bringen
8 - Verkünden
9 - Vollendung


Preis für die Einweihung in den Lebenssatz: 110 €
Termin: kurzfristige Vereinbarung

 

 



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Hinweis:
Die von uns angebotene Beratung ersetzt keinen Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker und keine Therapie.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.