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Investition: angemessene Spende
 

 

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Hinweis:
Die von uns angebotene Beratung ersetzt keinen Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker und keine Therapie.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.