Praxis
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Hinweis:
Die von mir angebotene Beratung ersetzt keinen Besuch beim Arzt oder
Heilpraktiker und keine Therapie.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch
Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine
Heilpraktikererlaubnis.